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Der Gesamtbetriebsrat und der Konzernbetriebsrat

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Die Aktivitäten des Betriebsrats sind auf den Betrieb begrenzt, in dem er gewählt wurde. Entscheidungen auf der Ebene des Unternehmens betreffen die Beschäftigten jedoch ebenso wie Entscheidungen im eigenen Betrieb.

So werden insbesondere wirtschaftliche und strukturelle Angelegenheiten auf Unternehmensebene entschieden. In Unternehmen mit mehr als einem Betriebsrat bzw. im Konzern mit mehreren Unternehmen sieht der Gesetzgeber daher die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) bzw. eines Konzernbetriebsrats (KBR) vor, der diese Aufgabe wahrnimmt. So ist für Fragen, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden können, nicht der Betriebsrat, sondern der jeweilige GBR/KBR zuständig. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt bei der Zuständigkeit bzw. dem Handlungsfeld des GBR/KBR sowie der Informationsgewinnung durch den Wirtschaftsausschuss. Das Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG.


Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.

Ihr Nutzen

  • Sie lernen, ob ein GBR/KBR gebildet werden muss und wie er richtig gegründet wird.
  •  
  • Sie lernen, wie die Arbeit in diesen Gremien strukturiert und organisiert wird sowie welche Aufgaben und Zuständigkeiten die verschiedenen Gremien haben.

Seminarschwerpunkte

1. Bildung und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrates/Konzernbetriebsrates
(GBR/KBR)
• Zusammensetzung, Anzahl der Mitglieder; Wer
muss - soll in den GBR/KBR?; Amtszeit; Abberufung
von  Mitgliedern
2. Geschäftsführung des GBR/KBR
• Wahl des(r) Vorsitzenden; Aufgaben des(r)
Vorsitzenden; Sitzungen, Einladungen, Häufigkeit,
Tagungsort, Beschlussfassung; Bildung von
Ausschüssen; Betriebsversammlung; Freistellung,
Büro, Arbeitsmaterial, Schulungen
3. Zuständigkeit des GBR/KBR
• Voraussetzung; Beauftragung durch BR
Vorbehalte des BR; Gesamtbetriebsvereinbarung
Betriebe ohne Betriebsrat;Streitigkeiten
4. Handlungsfelder des GBR/KBR
• Allgemeine personelle Angelegenheiten; Allgemeine
soziale Angelegenheiten; Wirtschaftliche
Angelegenheiten; Interessensausgleich;
Sozialplan; Beispiele Betriebsvereinbarungen;
Rahmenvereinbarungen; Ausgestaltungsmöglichkeiten
durch die örtlichen BR‘s
5. Die Gesamt-/Konzernbetriebsvereinbarung
• Grundsätze; Geltungsbereich; gesetzliche Zuständigkeit
des GBR/KBR; Erzwingbare und freiwillige
Mitbestimmung
Seminargebühr: 
985,00 EUR (zzgl. Mwst. und Hotelkosten)

Termine für dieses Seminar

Ort Bundesland Seminar-Nr
13. August 2012 - 17. August 2012 Parkhotel Rügen
Bergen
MV 12116-I Reservieren/anmelden

IBP - Institut für Betrieb und Personal GmbH & Co. KG - Prinz-Regent-Str. 64-68 - 44795 Bochum

Telefon 02 34 / 43 841-0  - Telefax 02 34 / 43 841-99

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