Der Gesamtbetriebsrat und der Konzernbetriebsrat
Die Aktivitäten des Betriebsrats sind auf den Betrieb begrenzt, in dem er gewählt wurde. Entscheidungen auf der Ebene des Unternehmens betreffen die Beschäftigten jedoch ebenso wie Entscheidungen im eigenen Betrieb.
So werden insbesondere wirtschaftliche und strukturelle Angelegenheiten auf Unternehmensebene entschieden. In Unternehmen mit mehr als einem Betriebsrat bzw. im Konzern mit mehreren Unternehmen sieht der Gesetzgeber daher die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) bzw. eines Konzernbetriebsrats (KBR) vor, der diese Aufgabe wahrnimmt. So ist für Fragen, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden können, nicht der Betriebsrat, sondern der jeweilige GBR/KBR zuständig. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt bei der Zuständigkeit bzw. dem Handlungsfeld des GBR/KBR sowie der Informationsgewinnung durch den Wirtschaftsausschuss. Das Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.
Ihr Nutzen
- Sie lernen, ob ein GBR/KBR gebildet werden muss und wie er richtig gegründet wird.
- Sie lernen, wie die Arbeit in diesen Gremien strukturiert und organisiert wird sowie welche Aufgaben und Zuständigkeiten die verschiedenen Gremien haben.
Seminarschwerpunkte |
| 1. Bildung und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrates/Konzernbetriebsrates (GBR/KBR) |
| • Zusammensetzung, Anzahl der Mitglieder; Wer muss - soll in den GBR/KBR?; Amtszeit; Abberufung von Mitgliedern |
| 2. Geschäftsführung des GBR/KBR |
| • Wahl des(r) Vorsitzenden; Aufgaben des(r) Vorsitzenden; Sitzungen, Einladungen, Häufigkeit, Tagungsort, Beschlussfassung; Bildung von Ausschüssen; Betriebsversammlung; Freistellung, Büro, Arbeitsmaterial, Schulungen |
| 3. Zuständigkeit des GBR/KBR |
| • Voraussetzung; Beauftragung durch BR Vorbehalte des BR; Gesamtbetriebsvereinbarung Betriebe ohne Betriebsrat;Streitigkeiten |
| 4. Handlungsfelder des GBR/KBR |
| • Allgemeine personelle Angelegenheiten; Allgemeine soziale Angelegenheiten; Wirtschaftliche Angelegenheiten; Interessensausgleich; Sozialplan; Beispiele Betriebsvereinbarungen; Rahmenvereinbarungen; Ausgestaltungsmöglichkeiten durch die örtlichen BR‘s |
| 5. Die Gesamt-/Konzernbetriebsvereinbarung |
| • Grundsätze; Geltungsbereich; gesetzliche Zuständigkeit des GBR/KBR; Erzwingbare und freiwillige Mitbestimmung |
Termine für dieses Seminar
| Ort | Bundesland | Seminar-Nr | ||
|---|---|---|---|---|
| 13. August 2012 - 17. August 2012 |
Parkhotel Rügen Bergen |
MV | 12116-I | Reservieren/anmelden |








