Wie lange darf eine Schulung eigentlich dauern?
Eine klare Antwort ist hier nicht möglich. Die Dauer einer Schulung steht in direktem Zusammenhang zur Erforderlichkeit. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht bei einer Schulung zum Thema Betriebsverfassung eine Seminardauer von 5 bis 6 Tagen als erforderlich anerkannt (vgl. BAG 6.11.1973 AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG; 27.11.973 AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG 1953).








