Was bedeutet eigentlich Entgeltfortzahlung?
Auch wenn Betriebsräte ihr Amt unentgeltlich durchführen, darf die Betriebsratstätigkeit nicht zu einer Minderung des Arbeitsentgelts führen. Der Betriebsrat hat für Zeiten, in denen er der erforderlichen Betriebsratstätigkeit nachgeht, Anspruch auf die übliche vertraglich geschuldete Leistung. Das bedeutet, dass er während einer Schulungsteilnahme sowohl die Mehrarbeitszuschläge als auch vermögenswirksame Leistungen sowie etwaige Nebenbezüge wie z.B. Erschwernis- und Schmutzzulagen sowie Zuschläge für Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeit erhält.








