Die Anmeldung
Die unverbindliche Reservierung eines Schulungsplatzes für ein ibp-Seminar kann per Post, telefonisch, per Fax oder via Internet direkt hier erfolgen.
Danach beschließt der Betriebsrat die Teilnahme eines oder mehrerer Mitglieder an einem ibp-Seminar.
Achtung: Die wirksame Beschlussfassung setzt eine Ladung zur Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt „Entscheidung zum Betriebsratsseminar” nach § 37 Abs. 6 BetrVG voraus.
Der Betriebsrat informiert den Arbeitgeber schriftlich über diesen Beschluss (s. Musterschreiben “Beschlussfassung”) Nach Zustimmung des Arbeitgebers erfolgt die schriftliche verbindliche Anmeldung.
Sie erhalten von uns ein Buchungsformular für das von uns für Sie reservierte Hotelzimmer. Damit können Sie unter dem Stichwort „ibp-Seminare“ bis spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn Ihr Hotelzimmer buchen.
Mit der Anmeldebestätigung und der Seminarrechnung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung für die Seminargebühr. Diese muss vom Arbeitgeber unterschrieben bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn bei uns vorliegen. Sollte sie bis Seminarbeginn nicht bei uns vorliegen ist eine Seminarteilnahme nicht möglich. Die Rechnungstellung erfolgt 6 Wochen vor Seminarbeginn. Das Zahlungsziel ist 2 Wochen vor Seminarbeginn.
Frühbucherrabatt: Bei Anmeldung bis zu 12 Wochen vor Seminarbeginn gewähren wir einen Frühbucherrabatt von € 50,- auf die Seminargebühr. Dieser verfällt bei Zahlungseinggang nach dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel.
Skonto: Bei Zahlung der Seminargebühr innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungstellung gewähren wir 2% Skonto.
Die Kosten Der Arbeitgeber hat gemäß § 40 Abs.1 BetrVG sämtliche durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen.
Bei Schulungen sind dies die Kosten für: - Seminargebühr - Entgeltfortzahlung - Übernachtungs- und Verpflegungspauschale im Hotel - Fahrtkosten Der Arbeitgeber hat gemäß § 37 Abs.6 BetrVG den Arbeitnehmer für die Dauer der Fortbildung freizustellen. Die Auswahl eines Seminarthemas ist alleinige Entscheidung des Betriebsratsmitglieds. Die Übernachtungs- und Verpflegungspauschale variiert von Hotel zu Hotel und ist saisonabhängig. Die genauen Preise können bei uns erfragt werden. Diese Kosten sind nicht in der Seminargebühr enthalten. Sonstiges
Der schriftliche Rücktritt ist bis vier Wochen vor Seminarbeginn möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in diesem Fall eine Bearbeitungsgebührvon € 50,- zzgl. gesetzl. MwSt. pro angemeldetem Teilnehmer erhoben wird. Bei einem Rücktritt nach diesem Termin müssen wir die vollen Seminargebühren in Rechnung stellen.
Sollte ein ausgewähltes Betriebsratmitglied unerwarteterweise an einem Seminar nicht teilnehmen können, so ist der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG i.d.R. dazu berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zu dem Seminar zu entsenden. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder das Seminar durch andere Gründe, wie z.B. Erkrankung des Referenten, nicht stattfinden können, kann IBP vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir versuchen, Ihnen einen Ersatztermin anzubieten.
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