Sind Schulungen zur Rechtsprechung tatsächlich erforderlich?
Selbst Fachleuten fällt es teilweise schwer, einen Überblick über die Fülle der gerichtlichen Entscheidungen zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht zu behalten. Vor diesem Hintergrund hält das Bundesarbeitsgericht Schulungen zur aktuellen Rechsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte zum Betriebsverfassungsrecht und deren praktischer Umsetzung für erforderlich (vgl. BAG 20.12.1995 AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG 1972).








