Sind Schulungen zur Betriebswirtschaftslehre und zur Bilanzanalyse erforderlich?
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind solche Schulungen zweifelsohne erforderlich. Aber selbst wenn das Unternehmen über keinen Wirtschaftsausschuss verfügt, kann eine derartige Schulung erforderlich sein. Dies gilt zumindest dann, wenn das Unternehmen dem Betriebsrat die Möglichkeit der Bilanzlesung und Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten zugesteht (vgl. LAG Niedersachsen AiB 2001, 228).








