Sind Rhetorikschulungen wirklich erforderlich?
Natürlich sind Schulungen, die sich mit Sprech- und Argumentationstechniken auseinandersetzen erforderlich. Dies gilt zumindest für solche Betriebsräte, die hauptsächlich an Verhandlungen mit dem Arbeitgeber teilnehmen oder die im Rahmen wichtiger Ausschusstätigkeit federführend tätig sind (vgl. BAG 15.02.1995 AP Nr. 106 zu § 37 BetrVG 1972).








