Sind Betriebsratsschulungen arbeitgeberfinanzierter Urlaub?
Wer so etwas sagt hat gar keine Ahnung. Zum einen ist das mehrstündige Lernen von Paragraphen und Urteilen harte Arbeit. Zum anderen verkennt dieses Vorurteil die Tatsache, dass die Begünstigung von Betriebsräten eine Straftat darstellt (vgl. § 119 BetrVG). Im Übrigen kann ja jeder Kollege, der diese Art von „Urlaub“ machen möchte, für die kommende Legislaturperiode kandidieren. Hier kneifen dann die meisten, da es wohl doch alles andere als Urlaub ist, Betriebsratsarbeit zu leisten.








