Schulung - muss das denn überhaupt sein?
Der Betriebsrat hat die verantwortungsvolle Aufgabe darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze beachtet und durchgeführt werden. Zudem ist es der Betriebsrat, der Betriebsvereinbarungen zu unterschiedlichsten Themen aushandelt. Auch ist er für die Verabschiedung von Interessenausgleichen und Sozialplänen verantwortlich. Dieses vielschichtige und anspruchsvolle Aufgabengebiet kann nur ein gut geschulter Betriebsrat beherrschen. Die Einräumung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten des Betriebsrates bei Entscheidungen des Arbeitgebers ist nur zu rechtfertigen, wenn der Betriebsrat die notwendigen Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Ausübung seiner Rechte und Befugnisse besitzt.
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