Muss der Arbeitgeber die Schulung genehmigen?
Eine ausdrückliche Genehmigung der Schulung durch den Arbeitgeber wird nicht benötigt. Der Betriebsrat prüft selbständig, welche Schulung unter Berücksichtigung der konkreten Belange jeweils erforderlich ist. Allerdings ist eine korrekte Beschlussfassung durch den Betriebsrat und eine entsprechende Mitteilung an den Arbeitgeber notwendig.
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