Kann man auch bei Personalmangel an einer Schulung teilnehmen?
Grundsätzlich entscheidet der Betriebsrat unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange über die zeitliche Lage der Schulung. Vor diesem Hintergrund wird man in Saisonzeiten nur an sehr wichtigen Seminaren teilnehmen. Sofern der Betriebsrat jedoch die Teilnahme für erforderlich hält, kann der Arbeitgeber bei Meinungsverschiedenheiten die Einigungsstelle anrufen.








