Hat jedes Betriebsratsmitglied den gleichen Schulungsanspruch?
Nein, denn die Schulung muss auf die jeweilige Aufgabe im Betriebsrat abgestimmt sein. Daher können sich bestimmte Spezialisierungen ergeben, die dazu führen, dass eine Schulung nur für eine bestimmte Gruppe von Betriebsräten erforderlich ist. Allerdings ist es unerlässlich, dass jedes Betriebsratsmitglied Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitrecht hat. Daher kann jeder Betriebsrat, der diese Kenntnis nicht hat, ohne Nachweis der konkreten Erforderlichkeit zu einer entsprechenden Schulung entsandt werden (vgl. BAG 19.092.2001 AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972).








