Kontakt

Service Hotline
0234 / 43 841 - 0

Newsletter

Aktuell informiert mit dem ibp-Infobrief - hier anfordern!

Haben auch Mitglieder des Wirtschaftsausschusses Anspruch auf Schulungen?

DruckversionEinem Freund sendenPDF-Version

Auch wenn das Gesetz keinen Schulungsanspruch für Wirtschaftsausschussmitglieder kennt, ist eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 37 Abs. 6 BetrVG sachgerecht. Dies gilt nicht nur für diejenigen Wirtschaftsausschussmitglieder, die auch im Betriebsrat vertreten sind, sondern für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses.

IBP - Institut für Betrieb und Personal GmbH & Co. KG - Prinz-Regent-Str. 64-68 - 44795 Bochum

Telefon 02 34 / 43 841-0  - Telefax 02 34 / 43 841-99

Klimaneutrales Hosting

Wir bilden aus