Haben auch Mitglieder des Wirtschaftsausschusses Anspruch auf Schulungen?
Auch wenn das Gesetz keinen Schulungsanspruch für Wirtschaftsausschussmitglieder kennt, ist eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 37 Abs. 6 BetrVG sachgerecht. Dies gilt nicht nur für diejenigen Wirtschaftsausschussmitglieder, die auch im Betriebsrat vertreten sind, sondern für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses.








