„Train the Trainer“ oder: Reicht es nicht, wenn jeweils ein Betriebsrat sich schulen lässt?
Grundsätzlich hat jedes Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Schulung. Dies gilt vor allem für die so genannten Grundlagenschulungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Hingegen bietet sich eine intensivierende und vertiefende Vermittlung von Spezialkenntnissen für diejenigen Betriebsräte an, die vom Betriebsrat mit der Wahrnehmung spezieller Aufgaben betraut worden sind (vgl. BAG 20.12.1995 AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG).








