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Herzlich Willkommen bei IBP


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
vielen Dank für Ihr Interesse an ibp – dem Institut für Betrieb und Personal. Auf unserer Webseite finden Sie alles, was Sie über das Thema Schulungen für Betriebsräte wissen müssen. Wir sind ein erfahrenes, unabhängiges Schulungsinstitut mit einem umfassenden Seminar- und Dienstleistungsangebot speziell für Betriebsräte.

Es freut uns, dass wir Ihnen für das Seminarjahr 2010 neben unseren bewährten Themen neue interessante und spannende Themen, wie zum Beispiel unser Seminar zum Thema »Teambuilding und Konfliktmanagement« anbieten können. Natürlich werfen die Betriebsratswahlen im Jahr 2010 ihre Schatten voraus. Um optimal auf diese Herausforderung vorbereitet zu sein und eventuelle Formfehler von vorneherein zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen gegen Ende des Jahres den Besuch der dreitägigen Seminare zur »Betriebsratswahl« oder der Wochenseminare »Die Betriebsratswahl und die konstituierende Sitzung«, die neben der Wahl auch die konstituierende Sitzung behandeln.

Großen Anklang hat neben der Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 15 Personen pro Seminar auch unser Konzept der parallel an einem Ort stattfindenden Seminare gefunden. So haben Sie auf unseren Seminaren die Möglichkeit, noch mehr Kolleginnen und Kollegen zu treffen und sich mit ihnen und anderen Referenten auszutauschen.


Ansonsten laden wir Sie herzlich ein, unser Internet-Angebot nach Lust und Laune zu erkunden! Wir sind sicher, dass auch für Sie etwas dabei ist!


Viel Erfolg bei Ihrer täglichen Betriebsratsarbeit wünscht Ihnen

Ihr ibp-Team

Betriebsratswahlen 2010 - Seminartipp

Betriebsratswahl kompakt 

Die Durchführung einer rechtsfehlerfreien Betriebsratswahl ist keine leichte Aufgabe. Der Paragraphendschungel und die große Anzahl von zu beachtenden Entscheidungen der Arbeitsgerichte stellen jeden Betriebsrat und Wahlvorstand vor eine herausfordernde Aufgabe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Seminare

Betriebsverfassungsrecht Teil 1 - praxisbezogene Einführung 

In diesem Seminar werden den Teilnehmern die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes anschaulich dargestellt und erläutert. Darüber hinaus wird das Zusammenspiel zwischen dem kollektiven und individuellen Recht praxisnah vermittelt. Ein Schwerpunkt liegt darin, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, die tägliche Betriebsratsarbeit effektiv und fehlerfrei bewältigen zu können.

Weitere Informationen finden Sie hier.



Auf der Suche nach verborgener Kreativität im Betrieb
Montag, 7. Dezember 2009
Unternehmen brauchen Kreativität und Innovation. Innovation und Kreativität benötigen förderliche Rahmenbedingungen im Unternehmen. Merkmale der Person, der Arbeitsaufgabe und der Organisation können einen kreativen Dreiklang bilden, wenn sie eng miteinander verzahnt werden. Zu diesem Ergebnis kam das Projekt "Kreativität und Gesundheit im Arbeitsprozess". Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Ergebnisse in der Broschüre "Create Health! - Arbeit kreativ, gesund und erfolgreich gestalten" veröffentlicht.
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Juristische Fallstricke für Hightech-Firmen
Freitag, 4. Dezember 2009
Der Bundesverband BITKOM rät Unternehmen, ihre Geschäftsbedingungen (AGB) mit Hilfe von Mustertexten zu verfassen. „Streitigkeiten wegen rechtlicher Probleme können vor allem kleine Firmen massiv in Bedrängnis bringen“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Das Kleingedruckte werde oft nicht professionell genug formuliert. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen seien Unternehmen aber weitgehend sicher vor juristischen Fallstricken
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Oktober 2009: Zahl der Erwerbstätigen sinkt weiterhin moderat
Dienstag, 1. Dezember 2009
Im Oktober 2009 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 40,51 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Damit nahm die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zum Vorjahr um 260 000 ab (– 0,6%).
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Berücksichtigung von Verspätungen im Busbetrieb
Mittwoch, 2. Dezember 2009
Der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) bestimmt in § 9 Abs. 2 Ziff. 2 Unterabs. 3 Satz 1, dass Lenkzeitunterbrechungen bis zur Dauer von 10 Minuten in die Arbeitszeit eingerechnet werden. 
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Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbing
Donnerstag, 3. Dezember 2009
Versucht ein Arbeitgeber mit Hilfe von Mobbing einen Angestellten zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen, muss er Schmerzensgeld zahlen und Schadensersatz leisten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus vom 8. Juli 2009 (AZ: 7 Ca 1960/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
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