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Herzlich Willkommen bei IBP


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
vielen Dank für Ihr Interesse an ibp – dem Institut für Betrieb und Personal. Auf unserer Webseite finden Sie alles, was Sie über das Thema Schulungen für Betriebsräte wissen müssen. Wir sind ein erfahrenes, unabhängiges Schulungsinstitut mit einem umfassenden Seminar- und Dienstleistungsangebot speziell für Betriebsräte.

Es freut uns, dass wir Ihnen für das Seminarjahr 2010 neben unseren bewährten Themen neue interessante und spannende Themen, wie zum Beispiel unser Seminar zum Thema »Teambuilding und Konfliktmanagement« anbieten können. Natürlich werfen die Betriebsratswahlen im Jahr 2010 ihre Schatten voraus. Um optimal auf diese Herausforderung vorbereitet zu sein und eventuelle Formfehler von vorneherein zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen gegen Ende des Jahres den Besuch der dreitägigen Seminare zur »Betriebsratswahl« oder der Wochenseminare »Die Betriebsratswahl und die konstituierende Sitzung«, die neben der Wahl auch die konstituierende Sitzung behandeln.

Großen Anklang hat neben der Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 15 Personen pro Seminar auch unser Konzept der parallel an einem Ort stattfindenden Seminare gefunden. So haben Sie auf unseren Seminaren die Möglichkeit, noch mehr Kolleginnen und Kollegen zu treffen und sich mit ihnen und anderen Referenten auszutauschen.


Ansonsten laden wir Sie herzlich ein, unser Internet-Angebot nach Lust und Laune zu erkunden! Wir sind sicher, dass auch für Sie etwas dabei ist!


Viel Erfolg bei Ihrer täglichen Betriebsratsarbeit wünscht Ihnen

Ihr ibp-Team

Betriebsratswahlen 2010 - Seminartipp

Betriebsratswahl kompakt 

Die Durchführung einer rechtsfehlerfreien Betriebsratswahl ist keine leichte Aufgabe. Der Paragraphendschungel und die große Anzahl von zu beachtenden Entscheidungen der Arbeitsgerichte stellen jeden Betriebsrat und Wahlvorstand vor eine herausfordernde Aufgabe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Seminare

Betriebsverfassungsrecht Teil 1 - praxisbezogene Einführung 

In diesem Seminar werden den Teilnehmern die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes anschaulich dargestellt und erläutert. Darüber hinaus wird das Zusammenspiel zwischen dem kollektiven und individuellen Recht praxisnah vermittelt. Ein Schwerpunkt liegt darin, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, die tägliche Betriebsratsarbeit effektiv und fehlerfrei bewältigen zu können.

Weitere Informationen finden Sie hier.



Betriebsrente - Insolvenzsicherung - Neue Bundesländer
Mittwoch, 20. Januar 2010
Nach dem Einigungsvertrag gilt das Betriebsrentengesetz auch in den neuen Bundesländern, wenn die Versorgungszusage nach dem 31. Dezember 1991 erteilt wurde. Das kann auch durch Bestätigung einer früher erteilten Zusage geschehen. Ist das Betriebsrentengesetz anwendbar, gelten auch die Regeln zum Insolvenzschutz. 
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Krank am Arbeitsplatz: Mangelnde Hygiene gefährdet die Gesundheit
Dienstag, 19. Januar 2010
Der Hals schmerzt, die Nase läuft und das Fieberthermometer zeigt bereits 38 Grad Celsius – dennoch schleppt sich fast jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland krank ins Büro, hat der Gesundheitsmonitor 2009 der Bertelsmann-Stiftung ermittelt.
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Mitgehörtes Telefongespräch kann nicht als Beweis für Arbeitsverweigerung dienen
Montag, 18. Januar 2010
Wer einen Mitarbeiter fristlos wegen Arbeitsverweigerung kündigen will, muss dies beweisen können. Die Aussage eines anderen, er habe das fragliche Telefongespräch über den Lautsprecher mitgehört, darf nicht als Beweis verwendet werden.
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Viele Branchen sehen Aufwärtstrend
Freitag, 15. Januar 2010
„Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise ist nach wie vor nicht überwunden und wird auch im nächsten Jahr einige Branchen noch hart treffen. Doch insgesamt scheint das Gröbste überstanden, und die meisten Branchen sehen wieder einen Aufwärtstrend.“ Dieses Fazit zieht Prof. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW), aus der diesjährigen IW-Verbandsumfrage. 
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Mitgliedschaft in der NPD kein Kündigungsgrund
Dienstag, 12. Januar 2010
Allein die Mitgliedschaft oder Unterstützung für eine als verfassungsfeindlich eingestufte politische Partei rechtfertigt keine Kündigung. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 3. Juni 2009 (Az: 14 Sa 101/08).
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