Betriebsvereinbarungen - rechtssicher und effektiv
Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen durch Mitbestimmung gewinnt in der betrieblichen Praxis zunehmend an Bedeutung, da sie die verbindlichste Form der Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darstellen.
Welche rechtlichen Voraussetzungen aber sind zu beachten und wer ist befugt, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen? Welche Inhalte können geregelt oder gar erzwungen werden? Wie ist das Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag und welche Bedeutung hat eine Betriebsvereinbarung für die einzelnen Arbeitsverhältnisse? Jüngsten Schätzungen zufolge ist mehr als die Hälfte aller abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zumindest teilweise unwirksam, weil Formfehler gemacht wurden, sie nicht vom zuständigen Gremium abgeschlossen wurden oder sie andere Fehler enthalten. Darüber hinaus enthalten Betriebsvereinbarungen oft unklare Regeln oder Lücken. In diesem Seminar lernen Sie Sachverhalte kennen, über die ein zwingendes Mitbestimmungsrecht besteht, und erfahren, wie eine Betriebsvereinbarung durchgesetzt wird.
Der Arbeitgeber trägt gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten der Schulung.
Ihr Nutzen
- Zuständigkeit, Form, Abfassung und Durchführung sowie andere wichtige Aspekte einer Betriebsvereinbarung.
- Rechtswirkungen für Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer.
Seminarschwerpunkte |
| 1. Grundlagen der Betriebsvereinbarung |
| • Betriebsvereinbarungen als Instrument der Mitbestimmung; Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarung; Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; Abgrenzung zur Regelungsabrede; Grenzen der Mitbestimmung |
| 2. Formvorschriften und Inhalte |
| • Struktur und Konstruktion; Formvorschriften (Schriftform, Auslegung im Betrieb); Regelungsinhalte, Regelungszuständigkeit; Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3 BetrVG); Günstigkeitsprinzip; Beispiele für fehlerhafte Betriebsvereinbarungen |
| 3. Durchsetzung und Abschluss |
| • Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung Verhandlung mit dem Arbeitgeber, Verhandlungsstrategien; Betriebsinterne und externe Sachverständige; Einigungsstellenverfahren Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, Einstweilige Verfügung; Veränderungen von Leistungen des Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarungen („ablösende Betriebsvereinbarung“) |
| 4. Durchführung & Kündigung |
| • Veröffentlichung im Betrieb; Zwingende und unmittelbare Wirkung;Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder Arbeitnehmer; Kündigung und Nachwirkung |
Termine für dieses Seminar
| Ort | Bundesland | Seminar-Nr | ||
|---|---|---|---|---|
| 11. Juni 2012 - 15. Juni 2012 |
Parkhotel Rügen Bergen |
MV | 12080-I | Reservieren/anmelden |
| 08. Oktober 2012 - 12. Oktober 2012 |
Dorint Sporthotel Garmisch-Partenkirchen |
BY | 12148-I | Reservieren/anmelden |








