Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Sie haben schon viel vom AGG gehört und möchten noch mehr dazu erfahren? Was sind die Auswirkungen des AGG?
Nach langer Diskussion ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es bringt gravierende Veränderungen für den betrieblichen Alltag mit sich. Betriebsräte und Personalverantwortliche stehen ab sofort vor der Aufgabe, diskriminierende Tatbestände im betrieblichen Alltag aufzudecken und diese abzustellen.
Von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung müssen alle betrieblichen Abläufe und Prozesse genau geprüft werden, um mögliche Schäden von Mitarbeitern, Bewerbern und Unternehmen fernzuhalten.
Arbeitgebern wird empfohlen, ihre Beschäftigten hinreichend zu schulen, um ihre Bemühungen zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Betriebes zu dokumentieren und somit eine Haftungsbegrenzung zu sichern. Mit Inkrafttreten des AGG am 18.08.2006 müssen Arbeitgeber für diskriminierendes Verhalten ihrer Beschäftigten zahlen! Es sei denn sie sind der Schulungspflicht aus § 12 Abs. 2 AGG nachgekommen.
Das Seminar wendet sich somit an alle Beschäftigten, insbesondere an alle Betriebs- und Personalräte, welche sich einen kompakten, aber gründlichen Überblick über das neue gesetzliche Regelwerk und seine Bedeutung für die betriebliche Praxis verschaffen wollen. Das Seminar vermittelt Kenntnisse, welche für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sein können.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten gemäß § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG. Für Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Förderung in Höhe von 50 % der Kosten für diesen Lehrgang.
Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck erhalten Sie unter folgendem Link: Bildungsscheck
Seminarschwerpunkte |
| 1. Inhalte und Wirkungsweise des AGG |
| 2. Was ist das Merkmal einer Benachteiligung? |
| 3. Was ist mittelbare Benachteiligung? |
| 4. Was ist unmittelbare Benachteiligung? |
| 5. Was ist eine Belästigung? |
| 6. Welches Verhalten am Arbeitsplatz muss vorbeugend unterbunden werden? |
| 7. Wie soll der Betriebs- / Personalrat reagieren, wenn ihm ein Fall von Belästigung bekannt wird? |
| 8. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Opfer von Diskriminierung? |
| 9. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es gegen denjenigen, der benachteiligt oder belästigt? |
| 10. Welche gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten haben Betriebs- / Personalräte? |
| 11. Welche Eskalationsmöglichkeiten existieren, wenn der direkte Vorgesetzte oder Arbeitgeber nicht oder nur unzureichend reagiert? |
| 12. Welche Besonderheiten gelten im Arbeitsgerichtsprozess? |
Termine für dieses Seminar
| Ort | Bundesland | Seminar-Nr | ||
|---|---|---|---|---|
| 03. September 2012 - 07. September 2012 |
Holiday Inn Heidelberg |
BW | 12129-I | Reservieren/anmelden |








